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  • Autorenbildgeiserlangenthal

Kleine Rente bei kleinen Arbeitspensen muss nicht sein!

Es gab eine Zeit, in der ich als frischgebackene Mutter nur in einem kleinen Pensum im Familienbetrieb arbeitete. Meine Nebentätigkeit ab 2001 bei der Feuerwehr war zwar bezahlt, jedoch als Sold und nicht als Lohn. Erst im Jahr 2014, als ich zusätzlich eine 2. Stelle in einem 50% Pensum hatte, fand ich eine Lösung, welche ein wenig Abhilfe schaffte. Diese Lösung teile ich heute aus aktuellem Anlass gerne mit Ihnen.


Angestellte – zumeist Frauen - in Kleinstjobs mit einem 40% Pensum oder mehreren Stellen in kleinen Pensen, sind in Pensionskasse entweder nicht oder nur ungenügend versichert.


Die minimale Eintrittsschwelle liegt aktuell bei einem Jahreseinkommen Fr. 21’510.—. Da ein Arbeitgeber nach dem Gesetz erst ab diesem Betrag verpflichtet ist PK-Gelder einzuzahlen, werden diese Kleinpensen nicht versichert. Dies hat massive Auswirkungen auf das Einkommen nach der Pensionierung. Diese gesetzliche Regelung verhindert oft, dass Teilzeitangestellte oder solche mit mehreren Kleineinkommen eine ‘vernünftige’ Rente oder Austrittsleistung der Pensionskasse erhalten.


Abhilfe schaffen kulante Pensionskassen*) oder die Auffangeinrichtung BVG. Wesentlich ist, dass insgesamt ein Jahreslohn von mehr als Fr. 21'510.— erreicht wird. Die Arbeitgeber sind, nachdem sie über die Versicherung informiert wurden verpflichtet, ihren Anteil beizutragen.


Und glaubt mir, auch wenn mein damaliger 2. Arbeitgeber nicht begeistert war, es war kein Kündigungsgrund und ich arbeitete noch weitere 2 Jahre dort. Die Lücke besteht noch, ist jedoch nicht mehr unermesslich gross.


Fragen dazu? Schreibt mir. Lieber Gruss



*) Eine Nachfrage bei der Pensionskasse des aktuellen Arbeitgebers lohnt sich oft, denn manchmal sind Lösungen vorhanden.



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